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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG). 

LkSG

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

FAQ LkSG

Was ist das LkSG?

Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten.

 

Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette übernehmen.

Den vollständigen Text des LkSG von der Bundesregierung finden Sie hier

Für wen gilt das LkSG?

Seit dem Jahr 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten.

 

Ab 2024 wurde der Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt, sodass nun mehr Unternehmen den Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachkommen müssen. 

Wie hoch sind die Sanktionen für Unternehmen, die das LkSG nicht (korrekt) umsetzen?

Unternehmen, die das LkSG nicht einhalten, können mit Bußgeldern bis zu 800.000  Euro oder 2 % des Jahresumsatzes (bei großen Firmen) belegt werden. Zudem können sie von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. 

Wie setzen Unternehmen das LkSG um?

Unternehmen setzen das LkSG um, indem sie ein Risikomanagement einführen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihren Lieferketten zu identifizieren.

 

Dazu gehört auch eine Selbstauskunft, bei der Unternehmen von ihren Lieferanten Informationen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken anfordern und deren Einhaltung überprüfen. Zudem müssen sie eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle und tatsächliche Risiken systematisch zu bewerten und die Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln. Darüber hinaus müssen sie einen Beschwerdemechanismus bereitstellen, der es Betroffenen ermöglicht, Missstände zu melden. Werden Verstöße festgestellt, sind geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Schlussendlich müssen Unternehmen jährlich über ihre Maßnahmen und erzielten Ergebnisse berichten. 

Grundlegende Aufgaben zur Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes

Compliance Tasks LkSG

Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, moderne Sklaverei und Umweltschäden treten in vielen Hochrisikobranchen und -ländern in globalen Lieferketten tagtäglich auf. Daher haben viele Regierungen der Welt Gesetze verabschiedet, um gefährdete Menschen zu schützen und das drängende globale Problem einzudämmen. Unternehmen sollen in die Verpflichtung einbezogen werden, verantwortungsvoller zu beschaffen und zu produzieren. 


Sie müssen ihre Lieferkette transparent machen, damit Risiken und Verstöße sichtbar werden und behoben werden können. bizpando ist die Plattform, die Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Anforderungen unterstützt. 

Die nach dem deutschen Lieferkettengesetz geforderten Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht setzen sich aus drei ersten Aufgaben zur Fundamentbildung und sechs Handlungsbedarfe für den laufenden Risiko- und Beschwerdeprozess zusammen. 

Einführung eines Beschwerdeverfahrens

Das Unternehmen muss ein Verfahren

   einrichten, das ermöglicht, auf Risiken und

      Verletzungen der Menschenrechte und

         Umweltstandards hinzuweisen, die durch das

             Unternehmen im eigenen Geschäftsbetrieb

                oder dem eines direkten oder indirekten

                   Lieferanten entstanden sind.

Bestimmung einer verantwortlichen Person

Für das Risikomanagement muss eine Person innerhalb des Unternehmens benannt werden. Eine solche Person sollte ein gutes Verständnis und eine transparente Sicht auf die globale übergreifende Lieferkette des Unternehmens haben. 

Einrichtung eines Risikomanagementsystems

Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko von Verstößen zu minimieren und deren Auftreten zu stoppen, falls das Unternehmen diese innerhalb der Lieferkette verursacht oder daran mitgewirkt hat. 

Diese Maßnahmen werden durch ein Risikomanagementsystem gesteuert. 

Prozessaufgaben zur Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes

Identifizieren
von Risiken und
Beschwerden 

Das Unternehmen muss die Risiken für und Beschwerden über Menschenrechts- und Umweltverletzungen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei seinen Lieferanten identifizieren.

Analysieren
von Risiken und Beschwerden

Das Unternehmen muss die identifizierten Risiken und Beschwerden analysieren, priorisieren und abwägen und die Ergebnisse dann intern an die Entscheidungsträger kommunizieren. 

Berichte
erstellen

Das Unternehmen muss einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vorherigen Geschäftsjahr erstellen und kostenlos öffentlich zugänglich machen.

Das Unternehmen muss auf analysierte Risiken reagieren, indem es eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie abgibt und präventive Maßnahmen im eigenen Geschäft und bei seinen Lieferanten umsetzt.

Vorbeugende
Maßnahmen ergreifen 

Korrigierende
Maßnahmen
ergreifen

Das Unternehmen muss Korrekturmaßnahmen für bestehende Verstöße ergreifen, die über das Beschwerdeverfahren und andere Informationsquellen gemeldet wurden. 

Dokumentation
schreiben

 

Das Unternehmen hat die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu allen Prozessschritten zu dokumentieren und hat diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren. 

Vollständiger Text des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Bitte klicken Sie auf den folgenden Button, um dann die Box für den Text des LkSG auszuwählen:

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