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EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CSD3), einschließlich FAQ und den vollständigen Gesetzestext.

CSDDD

FAQ zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Was ist die CSDDD?

FAQ CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern, zu mildern und darüber zu berichten. Die Richtlinie wird häufig auch als europäisches Lieferkettengesetz betitelt.

 

Ziel der CSDDD ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen Verantwortung für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten übernehmen. Dies umfasst unter anderem die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Die Richtlinie fordert Unternehmen auf, Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen und ihre Fortschritte öffentlich zu dokumentieren. Sie soll dazu beitragen, verantwortungsbewusste Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken in der gesamten EU zu fördern.

Die CSDDD hat am 26.02.25 erhebliche Änderungen durch den Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission erfahren (zu den Änderungen des Omnibus-Vorschlags). Da der Vorschlag noch nicht vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen wurde, sind weiterhin Änderungen möglich und die genannten Anpassungen sind somit nicht final.

Den vollständigen Text der CSDDD von der EU-Kommission finden Sie hier, sowie hier den vollständigen Text des Omnibus-Vorschlags.

Für wen gilt die CSDDD?

Bis zum 26. Juli 2026 müssen die EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland die CSDDD in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen.

Wann genau und für welche Unternehmen sie gilt, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Nettoumsatz ab: 

2027: 5000+ Beschäftigte und mehr als 1.500 Mio. EUR Umsatz
2028: 3000+ Beschäftigte und mehr als 900 Mio. EUR Umsatz
2029: 1000+ Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz

Welche Sanktionen drohen Unternehmen, die die CSDDD nicht (korrekt) umsetzen?

Verstöße werden mit Geldbußen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes geahndet.

Wie setzen Unternehmen die CSDDD um?

Unternehmen setzen die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) um, indem sie systematisch ihre Lieferketten auf Nachhaltigkeitsrisiken prüfen. Dazu gehört die Identifikation und Bewertung von Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt und andere soziale Aspekte, die in ihrer gesamten Wertschöpfungskette bestehen könnten.

Der Prozess umfasst mehrere Schritte:

(1) Risikoanalyse;

(2) Maßnahmen zur Risikovermeidung und -minderung;

(3) Berichterstattung und Transparenz; sowie die

(4) Einbindung aller relevanten Stakeholder. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Geschäftsstrategien mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar sind.

Was sind die Änderungen des Omnibus-Vorschlags für die CSDDD?

Omnibus Proposal

Fristverlängerung für die Umsetzung

Die Omnibus-Initiative schlägt vor, die Frist für die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten um ein Jahr zu verlängern. Dadurch wird der ursprüngliche Anwendungsbeginn der CSDDD für die erste Welle von Unternehmen vom 26. Juli 2027 auf den 26. Juli 2028 verschoben.

Änderungen bei Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung

Statt einer festgelegten Mindestobergrenze für Sanktionen von 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes, plant die Kommission nun lediglich, Leitlinien zu erlassen. Auch in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung möchte die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum lassen. Bisher wurde von den Mitgliedsstaaten verlangt, sicherzustellen, dass Unternehmen bei schuldhaften Verstößen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Diese Anforderung soll nun entfallen.

Eingeschränkte Sorgfaltspflichten

Statt wie ursprünglich geplant die gesamten Aktivitäten entlang der gesamten Lieferkette – einschließlich indirekter Geschäftspartner – zu bewerten, möchte die EU-Kommission die Pflichten nun auf die eigene Geschäftstätigkeit, Tochterunternehmen und direkte Geschäftspartner beschränken. Indirekte Geschäftspartner sollen grundsätzlich ausgenommen werden, es sei denn, es gibt Hinweise auf Risiken oder Verstöße.

Wegfall der Pflicht zur Vertragsbeendigung

Ursprünglich sah die CSDDD vor, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Vertragsbeziehung beenden müssen, wenn mildere Maßnahmen – wie die Aussetzung der Zusammenarbeit oder Korrekturpläne – nicht erfolgreich sind. Diese Verpflichtung soll nun gestrichen werden, um produktionskritische Lieferketten nicht zu gefährden und Lieferanten die Möglichkeit zu geben, Missstände zu beheben.

Lockerung der Überprüfungspflicht

Statt einer jährlichen Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Ermittlung, Verhinderung, Minderung und Abstellung negativer Auswirkungen sollen Unternehmen diese künftig nur noch alle fünf Jahre oder bei konkretem Anlass durchführen müssen. Damit möchte die EU-Kommission den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren.

Lockerung der Einbeziehungspflicht von Stakeholdern

Bislang mussten Stakeholder in vielen Schritten der Sorgfaltspflicht einbezogen werden. Dazu gehörten neben den direkten Betroffenen auch Verbraucher:innen sowie Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Künftig soll sich die Beteiligung auf direkt Betroffene und deren Vertreter beschränken.

Lockerung der Umsetzungspflicht von Klimaplänen

Zwar müssen Unternehmen weiterhin Klimapläne mit konkreten Maßnahmen aufstellen, jedoch entfällt die ausdrückliche Pflicht, diese Maßnahmen tatsächlich umzusetzen. Damit möchte die EU-Kommission die Anforderungen flexibler gestalten.

 

Hinweis! Da der Omnibus-Vorschlag noch nicht vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, sind weitere Änderungen möglich, sodass die genannten Anpassungen noch nicht endgültig sind.

(Stand: März 2025)

Vollständiger Text der CSDDD

Bitte klicken Sie auf den folgenden Button, um dann die Box für den Text der CSDDD auszuwählen:

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