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EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CSD3), einschließlich FAQ und den vollständigen Gesetzestext.

CSRD
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FAQ zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Was ist die CSDDD?

FAQ CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder kurz CS3D) ist eine europäische Richtlinie, die am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Den gesamten Text der CSDDD finden Sie hier. 

Für wen gilt die CSDDD?

Bis zum 26. Juli 2026 müssen die EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland die CSDDD in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen.

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Wann genau und für welche Unternehmen sie gilt, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Nettoumsatz ab: 

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2027: 5000+ Beschäftigte und mehr als 1.500 Mio. EUR Umsatz
2028: 3000+ Beschäftigte und mehr als 900 Mio. EUR Umsatz
2029: 1000+ Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz

Welche Sanktionen drohen Unternehmen, die die CSDDD nicht (korrekt) umsetzen?

Verstöße werden mit Geldbußen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes geahndet.

Wie setzen Unternehmen die CSDDD um?

​​​​​​Die Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt verhindern, identifizieren, abmildern und berücksichtigen. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsstrategien mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar sind.

Vollständiger Text der CSDDD

Bitte klicken Sie auf den folgenden Button, um dann die Box für den Text der CSDDD auszuwählen:

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